Rechtsanwaltskanzlei Andreas Kubisch 

 Kanzlei an der Herrenbreite

        

            Rechtsgebiete        

        

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind in der Lage, Sie adäquat in allen Rechtsgebieten zu beraten und zu vertreten. Exemplarisch handelt es sich dabei um die Bereiche des Familienrechts, des Arbeitsrechts, des Verkehrsrechts, des Sozialrechts, des Erbrechts, des Zivilrechts, insbesondere des Vertragsrechts und des Mietrechts, des Verwaltungsrechts und des Strafrechts.

 

Rechtsanwalt Andreas Kubisch, der zugleich Fachanwalt für Familienrecht ist, übernimmt dabei vorrangig die Beratung und Vertretung in diesem Bereich, sowie in den Gebieten des Arbeitsrechts, des Strafrechts, des Vertragsrechts, des Verwaltungsrechts, insbesondere des Abwasser- und Straßenausbeitragsrechts und des Erbrechts.

 

Rechtsanwältin Leonie Seiffert, die zugleich zertifizierte Verfahrensbeiständin  ist, übernimmt Mandate im Familienrecht, im  Verkehrsrecht, im Strafrecht, im Sozialrecht und Mietrecht.


  • Das Familienrecht ist ein Rechtsgebiet, in welchem es hauptsächlich um die rechtlichen Beziehungen von Mitgliedern einer Familie zueinander und gegenüber Dritten geht. Hierzu gehören das Eherecht, Scheidungsrecht, Versorgungsausgleichsrecht, die elterliche Sorge für Kinder einschließlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Kindesunterhaltsrecht, Ehegattenunterhaltsrecht (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt), Hausratsteilung, Ehewohnungsfragen, Zugewinnausgleich sowie Regelung sonstiger vermögensrechtlicher Ansprüche anlässlich einer Trennung und Scheidung. 
  • Ein Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen wird vom Gericht bestellt und ermittelt und vertritt die Interessen des Kindes im Verfahren ("Anwalt des Kindes")
  • Das Arbeitsrecht umfasst Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften). Es enthält unter anderem Schutzvorschriften zur regulären Beschäftigung, Ausbildung, Teilzeit- und Heimarbeit.Die wesentlichsten Inhalte des Arbeitsrechtes sind Konflikte in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, wie Streitigkeiten aus dem Tarifvertrag, Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche oder Meinungsverschiedenheiten über Zeugniserteilung.
  • Das Verkehrsrecht beinhaltet das Verkehrszivilrecht (Verkehrshaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht), das Versicherungsrecht (u.a. Haftpflichtversicherungsrecht), Fahrerlaubnisrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitengesetz.
  • Das Sozialrecht beschäftigt sich u.a. mit der Gewährung von Sozialleistungen durch die staatlichen Leistungsträger (z. B. Jobcenter, Agentur für Arbeit, Rentenversicherer, BAFöG- Amt, Wohngeldstelle). Das Sozialrecht regelt für jeden Einzelnen die Möglichkeit, in bestimmten Bedarfslagen Sozialleistungen wie Hartz IV oder Rente zu beanspruchen.
  • Das Vertragsrecht ist Teil des Zivilrechts. Ein Vertrag ist eine von zwei oder mehreren Personen geschlossene Übereinkunft. Als Institut des Privatrechtes dient er der Herbeiführung des von den Parteien gewollten Erfolges.Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung zu Stande,welche als Angebot und Annahme bezeichnet werden.In Deutschland besteht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, d. h., jedem ist es frei gestellt, ob und mit wem und zu welchen Bedingungen er einen Vertrag eingehen will; dies gilt nicht bei einem gesetzlichen Verbot (z. B. bei Sittenwidrigkeit). Verträge können sowohl Verpflichtungen begründen als auch unmittelbar Rechtsänderungen bewirken.
  • Das Verwaltungsrecht beschäftigt sich mit Rechtsbeziehungen zwischen staatlichen Organen und einzelnen Bürgern sowie Beziehungen zwischen Behörden untereinander. Teilbereiche sind u.a. das Abwasser- und Straßenausbaubeitragsrecht oder das öffentliche Baurecht.
  • Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vermietern und Mietern im Bereich des privaten und gewerblichen Mietrechtes. Die häufigsten Fragen beziehen sich auf Mietmängel, Heizkostenabrechnungen, Kündigung, Schönheitsreparaturen, Mietkaution, aber auch auf Alltagsprobleme, wie Ärger mit dem Nachbarn, Tierhaltung in der Wohnung, Schneeberäumungspflicht im Winter, Einhaltung nächtlicher Ruhezeiten.
  • Im Erbrecht stehen insbesondere Probleme der gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge, der Testamentgestaltung, des Pflichtteilsrechtes, des Pflichtteilsergänzungsrechtes, der vorweggenommenen Erbfolge sowie die Gestaltung entsprechender Überlassungsverträge im Vordergrund.
  • Das Strafrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern. Es beinhaltet alle gesetzlichen Vorschriften der staatlichen Strafbefugnis.
  • Das Baurecht regelt alle Fragen über die Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden. Es wird unterschieden zwischen dem privaten und öffentlichen Baurecht. Das privates Baurecht umfasst Regelungen der Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Personen, wie z. B. Bauherr, Architekt, Bauunternehmer  etc. Im öffentliches Baurecht werden Fragen der Zulässigkeit von Bauvorhaben unter Berücksichtigung der jeweiligen nachbarrechtlichen Belange und den Belangen der Allgemeinheit geregelt.

 

 

 

   

 
 
 
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